Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma RB – Bauelemente UG haftungsbeschränkt

Stand Januar 2019

I. Geltung

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- u. Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an es sei den wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch  dann, wen wir in Kenntnis entgegenstehender  oder von unseren Verkaufs- u. Lieferbedingungen  des Käufers,  die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen .

II. Auftrag

Alle unsere Angebote sind freibleibend.  Auftrag des Käufers ist erteilt, wenn dieser unser Angebot mit Unterschrift und Datum annimmt oder per E-Mail z.B. Angebot angenommen. Es sei denn, wir wiedersprechen innerhalb 8 Tage schriftlich . Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen des Bestellers, wie z.B. Muster oder Zeichnungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Technische oder notwendige Verbesserungen oder Änderungen hinsichtlich verwendeter Materialien o. Zeichnungen, Maßangaben behalten wir uns vor. Bei Montage der gelieferten Elemente durch uns - werden folgende Anschlussarbeiten ausgeführt ( Falls nicht anders vereinbart) Acryl u. Silikonarbeiten sowie Bei putz der von uns beschädigten Leibungsstellen mit renovier Putz , Struktur -putze jeglicher Art werden nicht nachempfunden. Malerarbeiten erfolgen Bauseits. Für Fliesenschäden übernehmen wir keine Haftung, da diese häufig nicht zu vermeiden sind.

Für die Maße zeichnen wir verantwortlich wen sie von uns ermittelt wurden. Kommen die Maßangaben nur vom Käufer, ist dieser verantwortlich im Regelfall sind das Wiederverkäufer.

III. Preise

Die vereinbarten Preise gelten für die im Angebot aufgeführten Mengen und Maße.
Änderungswünsche des Bestellers werden soweit produktionstechnisch noch möglich berücksichtigt.
Bei Minderung oder Mehrung erfolgt eine dementsprechende Nachberechnung.

IV. Lieferzeit

Wir liefern und leisten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu den im Angebot /Auftrag genannten Terminen, die allerdings keinen Fixtermin darstellen.

Die Lieferung, wenn nicht anders vereinbart, erfolgt an die Baustelle Bordsteinkannte. Falls die Montage von uns ausgeführt wird: Die Einbau Öffnung muss für uns frei zugänglich sein. Bei allen von uns zu liefernden Gewerken hat der Besteller dafür zu sorge das geeignete Untergründe und freier Zugang   zur Einbauöffnung vorhanden sind,  eventuell nötige Transportmittel wie Kran ,Stapler o. ähnliches sind bauseits zu stellen. Ist es uns bei einem vereinbart Einbautermin nicht möglich diesen an der Baustelle war zunehmen, aus vorgenannten Gründen, wird der Termin verschoben und die Anfahrt und Verdienstausfall in vollem umfang berechnet.

Bei unverschuldeter Behinderung (z.B. höhere Gewalt, Streik ,Betriebsstörungen oder ähnliche Hindernisse) sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren. Aus der Überschreitung der Lieferzeit kann der Besteller erst dann Rechte herleiten wenn er zu vor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat nach erfolglosem Fristablauf, ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verspätung oder unmöglicher Leistung  sind ausgeschlossen, soweit sie nicht von uns verschuldet wurde.

Die Lieferzeit wird bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Bestellers unterbrochen.

V. Zahlung

Zahlungen haben vereinbarungsgemäß nach den auf der Rechnung angegebenen Terminen zu erfolgen. Bei nicht Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen entfallen alle vereinbarten Zahlungsnachlässe und Rabatte wie auch vereinbarte Naturallrabatte, diese werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung unserer Forderungen ausgeliefert.

Eventuelle Beanstandungen Reklamationen berechtigen den Besteller nicht zum Rückhalt der Zahlung. Der Rückhalt hierfür darf den Wert der reklamierten Ware nicht wesentlich übersteigen.

Ob die Reklamation berechtigt ist entscheiden Regelwerk oder Din Normen.

VI. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 5 Jahre. Außer auf Elektronische oder Elektro-Mechanische Teile hierfür ist die Gewährleistung 2 Jahre.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Auslieferung bzw. Rechnungsstellung. Bei Lieferung ist die Ware auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und offensichtliche Mängel sind unmittelbar schriftlich anzuzeigen. Gewährleistung für offensichtlich Mängel ist ausgeschlossen, wen diese nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich angezeigt werden.

Bei mehrscheiben Isolierverglasungen gelten die Din Normen der Glasindustrie.

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen muss uns der Besteller ein angemessene Nacherfüllungsfrist einräumen im Regelfall mindesten 4 Wochen. Wir haben die Wahl, die mangelhafte Leistung oder Lieferung nachzubessern

VII. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zum Eigentumsübergang ist der Besteller zur sogfältigen Verwarung verpflichtet. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung unserer gesamten Forderung an den Besteller über

 VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Amtsgericht 94 469  Deggendorf